AGB
heartbeats * traumhaft heiraten | Inhaberin Kathleen Heller
Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 - Allgemeines
Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil sämtlicher Verträge, die zwischen dem Kunden und heartbeats, vertreten durch die Inhaberin Kathleen Heller, geschlossen werden. Nebenabreden sind nur gültig, soweit heartbeats sich damit ausdrücklich und schriftlich einverstanden erklärt hat. Sollte es sich bei dem Auftraggeber um eine Personenmehrheit handeln, so bevollmächtigen sich diese Personen hiermit gegenseitig zur Abgabe und zum Empfang von Willenserklärungen, die im Zusammenhang mit dem Vertrag stehen.
§ 2 - Vertragsabschluss
Der Vertrag kommt durch die schriftliche Angebotsbestätigung und der Anerkennung der vorliegenden
Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch den Kunden zustande. In dem Vertrag sind im Einzelnen der
Auftragsgegenstand („Veranstaltung“) sowie die einzelnen zu erbringenden Leistungen und
die Vergütung hierfür geregelt.
Nach Angebotsannahme durch den Kunden ist heartbeats berechtigt, Vertragsabschlüsse mit Dritten im
Zusammenhang mit der durchzuführenden Veranstaltung im Namen und auf Rechnung des Kunden zu tätigen.
Hieraus ergibt sich jedoch keine Haftung für heartbeats bei Schlechterfüllungen durch einzelne
Lieferanten und Dienstleister.
Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach
Vertragsabschluss notwendig werden, teilt heartbeats dem Kunden unverzüglich mit. Soweit durch die
Änderungen der vereinbarte Inhalt des Vertrages nicht oder nur unwesentlich berührt wird, steht dem
Auftraggeber aufgrund dieser Abweichungen kein Kündigungsrecht zu.
Alle erbrachten Leistungen durch heartbeats bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des gesamten
gegenständlichen Auftrages sein Eigentum. Dies gilt natürlich und insbesondere auch für geistiges
Eigentum. Der Kunde ist nicht berechtigt von heartbeats erstellte Pläne zu realisieren, sofern nicht
sämtliche offene Forderungen von heartbeats an den Kunden beglichen sind.
Kosten für Dekorationsartikel und zusätzlichem Equipment werden gesondert in Rechnung gestellt.
Der Kunde entscheidet, ob die Dekorationsartikel von einem externen Vermieter und/oder heartbeats
zur Verfügung gestellt werden. Die Möglichkeit der eigenen Beschaffung ist immer gegeben.
Für die Miete von Dekorationsartikeln in Verbindung mit einer von heartbeats geplanten bzw. organisierten
Veranstaltung wird kein zusätzlicher Mietvertrag mit heartbeats als Vermieter abgeschlossen.
Hier wird die Miete im Zuge der Vertragsabwicklung zur Veranstaltung in Rechnung gestellt.
Nach Absprache kann die Bezahlung für einzelne Artikel oder Teilzahlungen an heartbeats bereits in der Zeit
vor der Veranstaltung erfolgen. Grundsätzlich gibt es nach der Veranstaltung eine Endabrechnung,
darin sind die entstandenen Kosten für die Mietartikel enthalten. Mietartikel müssen unbeschädigt
zurückgegeben werden. Für defekte oder nicht auffindbare Mietartikel wird der Wiederbeschaffungspreis fällig.
Für die Veranstaltung beschaffte Verbrauchsartikel sind immer zu bezahlen. Dies gilt auch, wenn das
bereitgestellte Equipment vor Ort nicht genutzt wird (z.B. Kerzen).
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass innerhalb des Beratungsvertrages zwischen heartbeats und dem Kunden
ausschließlich Beratungs-, Organisations-und Unterstützungsleistungen erbracht werden. Ein bestimmter
Erfolg kann nicht versprochen werden.
§ 3 - Vermietung
Für von heartbeats nicht selbst geplante bzw. organisierte Veranstaltungen können Dekorationsartikel und Equipment
für Feste und Events von heartbeats gemietet werden.
Dafür bedarf es einem gültigen Mietvertrag zwischen heartbeats als Vermieter und dem Kunden als Mieter.
Dieser kommt durch die Unterschrift beider Parteien zustande. Wenn nicht anders schriftlich vereinbart,
beträgt die Mietdauer 5 Tage. Der Kunde verpflichtet sich, die gemieteten Artikel mit besonderer Sorgfalt
zu behandeln, für ausreichend Diebstahlschutz zu sorgen und keine irreversiblen Änderungen daran vorzunehmen.
Sollten Mietgegenstände oder ein Teil davon beschädigt sein bzw. verloren gehen, haftet der Mieter für den
entstandenen Schaden in Höhe des Wiederbeschaffungspreises. Die Rechnung der dafür entstandenen Kosten ist sofort fällig.
Ein Großteil der Artikel kann versichert versandt werden. Die Kosten für Verpackung und Porto trägt der Mieter für den
Hin– und Rückversand. Generell können alle Artikel zum vereinbarten Termin persönlich in
01979 Lauchhammer, Wilhelm– Külz–Str. 89a abgeholt werden. Ein Bring– und Holdienst wird im Umkreis von 70 km angeboten.
Berechnet wird dafür bis zu einer Entfernung von 30 km 10,00 EUR plus 0,40 EUR/km, für alle darüber
liegenden Entfernungen 20,00 EUR plus 0,40 EUR/km.
Nach der Vertragsbestätigung werden 80 % des Rechnungspreises sofort fällig.
Alle weiteren Informationen entnehmen Sie bitte dem Mietvertrag.
§ 4 - Preise
Da heartbeats aufgrund der Kleinunternehmerregelung gemäß §19 UStG umsatzsteuerbefreit ist,
sind alle Preise Nettobeträge.
heartbeats hält sich vor, Preise entsprechend zu ändern, wenn frühestens vier Monate nach
Abschluss des Vertrages Kostenänderungen durch Materialkosten, Zulieferer, weiterer Dienstleister,
o.a. eintreten. Diese werden dem Kunden auf Verlangen nachgewiesen. Barauslagen, auszulegende
Gebühren und evtl. extra anfallende Reisespesen werden gesondert abgerechnet.
§ 5 - Pflichten des Kunden
Der Kunde hat eine Informations-und Hinweispflicht bezüglich aller Details, etwaiger Besonderheiten
und Änderungen der vertragsgegenständlichen Veranstaltung. Die Anmeldung von Künstlerdarbietungen
bei der GEMA sowie die entsprechende Gebührenzahlung sind ausschließlich Verpflichtung des Kunden.
heartbeats ist berechtigt Kopien von Rechnungen Dritter, die im Rahmen der vertragsgegenständlichen
Veranstaltung involviert sind, an den Kunden anzufordern um eine Budgetüberwachung und Kostenkalkulation
zu gewährleisten. In der Regel bittet heartbeats um Zusendung der Original-Rechnungen zur Prüfung und
Weiterreichung an den Kunden. Sollte der Dritte eine Übermittlung der Rechnungen verweigern,
so verpflichtet sich der Kunde, Kopien über Rechnungen, die er von Dritten im Rahmen der Durchführung der
Veranstaltung erhält, an heartbeats selbst zu übermitteln.
Sofern der Kunde mit der Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten, insbesondere Zahlungsverpflichtungen
in Verzug ist, entbindet dies auch heartbeats von der Einhaltung vereinbarter Fristen und Termine.
§ 6 - Nutzungsrechte und Eigenwerbung
heartbeats ist berechtigt, Texte, Entwürfe, Konzepte, Fotos und gelieferte Waren aus der vorliegender Vertragserfüllung zum Zweck der Eigenwerbung und zu Referenzzwecken zu nutzen. Dies schließt auch die Verbreitung in elektronischen Medien (z.B. Internet) ein.
§ 7 - Zusatzleistungen
Sämtliche Leistungen, die nicht im Vertrag ausdrücklich festgelegt worden sind, gelten als Zusatzleistungen. Diese müssen schriftlich vereinbart werden. Der Ausgleich von Reisekosten, Porto, Versand und Telefonkosten ist zwischen den Parteien gesondert zu vereinbaren.
§ 8 - Zahlungsbedingungen
Soweit nicht anders vereinbart, sind Rechnungen von heartbeats sofort nach Rechnungsstellung ohne
Abzug zahlbar.
Rechnungen gelten als anerkannt, wenn nicht innerhalb einer Woche nach Zugang ein schriftlicher
Widerspruch durch den Kunden erfolgt.
heartbeats hat auch dann Anspruch auf eine Vergütung, wenn infolge eines Umstandes, welcher nicht
vom Kunden zu vertreten ist, die Veranstaltung nicht termingerecht oder überhaupt nicht durchgeführt
werden kann.
Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn heartbeats über den Betrag frei verfügen kann.
Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 5 Prozent-Punkten über dem Basiszinssatz
gemäß § 247 BGB berechnet, sofern nicht aus einem anderen Rechtsgrund höhere Zinsen verlangt
werden können.
Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens wird dadurch nicht ausgeschlossen.
§ 9 - Rücktritt/Kündigung
Sofern die Durchführung der geplanten Veranstaltung aus Gründen höherer Gewalt, somit einem
unvorhergesehenen, von beiden Parteien nicht beeinflussbaren außerordentlichen Grund unmöglich
werden sollte, sind beide Vertragspartner zum Rücktritt berechtigt. Dieser hat durch schriftliche
Erklärung der anderen Partei zu erfolgen.
Dem Kunden steht ein Rücktrittsrecht nur nach den Bestimmungen des Vertrages und dieser AGB zu.
Jede Beendigung des weiteren Leistungsaustausches (z.B. bei Rücktritt, Minderung, Kündigung aus
wichtigem Grund, Schadensersatz statt der Leistung) muss stets unter Benennung des Grundes und mit
angemessener Fristsetzung zur Beseitigung (üblicherweise zwei Wochen) angedroht werden und kann nur
binnen zwei Wochen nach Fristablauf erklärt werden. In den gesetzlich angeordneten Fällen
(vergleiche § 323 Abs. 2 BGB -Rücktritt) kann die Fristsetzung entfallen. Wer die Störung ganz oder
überwiegend zu vertreten hat, kann die Rückabwicklung nicht verlangen.
Ein kostenloser Vertragsrücktritt ist bei einer Teil- bzw. Komplettplanung nicht möglich.
In diesem Fall eines Vertragsrücktrittes ergibt sich eine Stornogebühr, die sich nach den
vereinbarten Leistungen bzw. nach dem bekannt gegebenen Hochzeitstag richtet.
Zusätzlich werden die für die Veranstaltung bereits beschafften Artikel in Rechnung gestellt.
Bis acht Wochen vor Hochzeitstag beträgt die Stornogebühr bei Absage der Hochzeit 50%, bis vier
Wochen vorher 75%, bis eine Woche vor dem Hochzeitstag 90% und bei Stornierung kürzer als eine
Woche vor Veranstaltung 100% des vereinbarten Entgeltes.
Ist eine Rechnung nach Aufwand/Stunden vereinbart, hat heartbeats das Recht sämtliche bis zur
Stornierung geleisteten Stunden zu berechnen. Bei Stornierung der „Weddingfee“ am Hochzeitstag,
bzw. während der Veranstaltung, gelten ebenfalls oben genannte Stornobedingungen.
Heartbeats kann den Vertrag mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende kündigen,
jedoch nicht mehr 12 Wochen vor dem Veranstaltungstermin. Ein Kündigungsrecht aus einem wichtigen
Grund bleibt hiervon unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere für heartbeats vor,
wenn der Kunde mit seinen Zahlungsverpflichtungen im Verzug ist.
Wird der Vertrag oder ein Vertragsbestandteil aus einem anderen Grund, d.h. nicht aufgrund eines
Rücktritts, vor der Durchführung der Veranstaltung aufgelöst, so hat heartbeats weiterhin Anspruch
auf die Vergütung sowie eine Auslagenpauschale zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.
Sollte eine ordentliche Kündigung durch heartbeats vorliegen, werden konkret die Ansprüche berechnet,
die bis zum Beendigungszeitpunkt entstanden sind. Bereits gezahlte Leistungen werden angerechnet.
§ 10 - Haftung/Gewährleistung/Schadensersatz
heartbeats verpflichtet sich zur gewissenhaften Organisation und Durchführung der Veranstaltung,
der sorgfältigen Auswahl und Überwachung der Leistungsträger und der ordnungsgemäßen Erbringung
der vertraglich vereinbarten Dienstleistungen.
heartbeats haftet gegenüber dem Kunden aufgrund gesetzlicher oder vertraglicher Haftungstatbestände
nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Diese Haftungsbegrenzung gilt jedoch nicht für unmittelbare Personen-oder Sachschäden und die
schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die Haftung für heartbeats ist auf eine
Summe von 400,00 € beschränkt.
Ansprüche des Kunden gegenüber Dritten sind von diesem auf seine Kosten, unverzüglich gegenüber
Dritten direkt geltend zu machen.
Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen, sofern gegen die Pläne oder ausdrücklichen Anweisungen
von heartbeats verstoßen wurde, aber auch bei fehlerhafter Auftragsausführung durch Dritte.
Gleiches gilt für Fehler, die auf Informationen, Empfehlungen und Weisungen der Kunden
zurückzuführen sind. Für Schäden haftet heartbeats grundsätzlich nur dann, wenn Vorsatz oder
grobe Fahrlässigkeit im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften nachgewiesen werden.
Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, der Ersatz von Folgeschäden oder Vermögensschäden,
nicht erzielte Ersparnisse, Zinsverluste oder Schäden aus Ansprüchen Dritter, ist ausgeschlossen.
Die Haftung für Erfüllungsgehilfen ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
§ 11 - Gegenrechte/Rechtsübertragung/Verjährung
Der Kunde kann gegen Ansprüche von haertbeats, Zurückbehaltungsrechte nur aus dem Vertragsverhältnis
geltend machen und nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
Die Ansprüche des Kunden verjähren sechs Monate nach Fälligkeit, spätestens gerechnet von der Erlangung der
Kenntnis des Kunden von den Umständen, die die Entstehung des Anspruchs rechtfertigen bzw. von dem
Zeitpunkt an, in dem der Anspruch auf Grund einer zwingenden gesetzlichen Ausschlussfrist hätte geltend
gemacht werden müssen. Zwischen den Parteien besteht Einigkeit darüber, dass die Verjährungsfrist
abgekürzt wird, um eventuelle Unstimmigkeiten aktuell und zügig zu regeln.
§ 12 - Datenverarbeitung
Alle durch den Kunden überlassene Daten werden vertraulich behandelt und nur gegenüber Dritten zum Zwecke der Durchführung dieses Vertrages offen gelegt und weitergeleitet.
§ 13 - Änderung der AGB
heartbeats behält sich vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit ohne Vorankündigung zu ändern.
§ 14 - Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.